Informationsstand 10. Mai 2022
Liebe Angehörige
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit einigen Wochen verzeichnen wir äusserst wenige Corona Fälle in unserer Institution, sei dies unter den Bewohnenden oder unter den Angestellten.
Aufhebung der Testpflicht für Angestellte in Alters- und Pflegeheimen Kanton Solothurn:
Die laborbestätigten Covid-19 Fälle sind sowohl im Kanton Solothurn aber auch gesamtschweizerisch deutlich gesunken und die epidemiologische Lage beruhigt sich zusehends. Das repetitive Testen in Gesundheitseinrichtungen hat wirksam dazu beigetragen, besonders vulnerable Personen zu schützen. Inzwischen wird das Ansteckungsrisiko von vulnerablen Personen durch infizierte Angestellte von Alters- und Pflegeheimen als gering eingeschätzt. Das Departement des Innern hat daher die Allgemeinverfügung betreffend der Testpflicht für Angestellte vom 27. Januar 2022, sowie deren Verlängerung vom 25. März 2022, bereits per 15. Mai 2022 aufgehoben Die Allgemeinverfügung vom 10. Mai 2022 finden Sie untenstehend.
Unsere betrieblich repetitiven PCR-Spucktests werden deshalb per 15. Mai 2022 gestoppt. In unserem hausinternen Screening-Center bieten wir unverändert Antigen-Schnelltests an.
Wegfall der Maskenpflicht für Angestellte der Institution Stiftung Blumenfeld:
Im Weiteren informieren wir Sie, dass die Tragpflicht einer Hygienemaske für Angestellte ab Montag, 16. Mai 2022 wegfällt.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über mögliche Veränderungen. Bitte konsultieren Sie regelmässig unsere Homepage. Vielen Dank.
Für Fragen steht Ihnen Max Oser, Geschäftsführer, (032 686 62 11) zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme.