Informationsstand 18. März 2021
Liebe Angehörige
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Situation in der Stiftung Blumenfeld kann als stabil bezeichnet werden. Aktuell sind keine Neuansteckungen bekannt.
Anfangs April 2021 werden die verbleibenden impfwilligen Bewohnenden und Mitarbeitenden die zweite Impfung erhalten. Geimpfte gelten 14 Tage nach der Zweitimpfung als «immun».
Das Amt für soziale Sicherheit Solothurn hat mit Wirkung ab 18. März 2021 neue Weisungen und erste Lockerungen erlassen. Diese Weisung stützt sich auf die Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2020 betreffend Anordnungen und Empfehlungen an sämtliche Pflegeheime des Kantons Solothurn. Für Ihre Einsicht finden Sie beide Unterlagen untenstehend als PDF-Dateien. Aktuell arbeiten wir an den Lockerungsschritten. Die Bewohnenden und Angehörigen werden in Kürze schriftlich informiert. Das Informationsschreiben werden wir in der Folge ebenfalls hier zur Einsicht aufschalten.
Weiterhin nehmen wir Geschenke oder weitere Utensilien sehr gerne entgegen und leiten diese umgehend dem/der Empfänger/Empfängerin weiter. Die von Ihnen mit Name und Vorname gekennzeichneten Waren können Sie im bereitgestellten Palettenrahmen vor dem Haupteingang deponieren.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Auskünfte zur Verfügung. Bitte konsultieren Sie regelmässig unsere Homepage, so dass Sie über mögliche Änderungen informiert bleiben.
Für Fragen steht Ihnen Max Oser, Geschäftsführer, (032 686 62 11) zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Kenntnisnahme.